Kriterien zur Förderung

April 27, 2012 in Förderung

Die BUDNIANER HILFE e. V. unterstützt Kinder- und Jugendprojekte in der Metropolregion Hamburg. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Soziales, Gesundheit, Bildung, Kultur und Umwelt.

Folgende Aspekte sind maßgeblich für eine Förderung:

- Der Träger des Projekts ist vom Finanzamt als förderungswürdig anerkannt (steuerbegünstigte Körperschaft).

- Der Träger bzw. die Einrichtung  ist in der Metropolregion Hamburg tätig.

- Es geht um ein Projekt, deren Zielgruppe Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten sind.

Nicht gefördert werden:
- Einzelpersonen sowie Personengruppen und andere Organisationen, die nicht über eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit verfügen  (z. B. bedürftige Familien oder erkrankte Kinder).

- Bauliche Investitionen (Umbauten, Renovierungen, Umgestaltung des Außengeländes).

- Reisen, Klassenreisen.

- Dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse („Stellenfinanzierung“).

- Projekte, die außerhalb Hamburgs aktiv sind.

- Tombolas.

Finanzielle Unterstützung durch die BUDNIANER HILFE e. V. wird in der Regel als Anschubfinanzierung oder als Überbrückungshilfe gewährt. Dauerfinanzierung ist nicht möglich.

Über eine Förderung durch die BUDNIANER HILFE wird in monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen entschieden. Dort werden die eingegangenen Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten aus Spendenmitteln geprüft.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an uns.
BUDNIANER HILFE e. V.
Wandsbeker Königstraße 62
22041 Hamburg

Telefon: 040/ 68 279 – 1509
Fax: 040/ 68 279 – 1599
Email: info@budnianer-hilfe.de

Wir freuen uns auf Ihren Antrag!