Der BUDNIANER HILFE e. V. unterstützt Kinder- und Jugendprojekte im Umfeld der BUDNI-Filialen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Bildung und Kultur, Gesundheit und Therapie, Prävention und Frühe Hilfen, Sport und Bewegung sowie Umwelt und Natur.
Folgende Aspekte sind maßgeblich für eine Förderung:
- Der Träger Ihres Projekts ist vom Finanzamt als förderungswürdig anerkannt (steuerbegünstigte Körperschaft).
- Der Träger bzw. die Einrichtung ist in der Metropolregion Hamburg tätig.
- Ihr Projekt richtet sich an Kinder und Jugendliche, vor allem solche, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen benachteiligt sind.
- Ihr Projekt läuft über einen Mindestzeitraum von mehreren Wochen und findet regelmäßig statt.
- Ihr Projekt läuft bereits mindestens 4 Monate und Sie können Aussagen über die Wirkung auf die Teilnehmer machen.
- Die beantragte Fördersumme sollte in einem angemessenen Verhältnis zur erreichten Gruppengröße stehen.
Über eine Förderung durch die BUDNIANER HILFE wird regelmäßig in Vorstandssitzungen entschieden. Dort werden die eingegangenen Anträge auf satzungsgemäße Zuwendungsmöglichkeiten aus Spendenmitteln geprüft. Dabei unterstützen wir passende Projekte vor allem mit der Förderung von Honorarmitteln / Personalkosten.
Nicht gefördert werden können:
- Veranstaltungen (Tombolas, Feste)
- Reisen
- Einzel-/Privatpersonen
- Bauliche Maßnahmen
- Anschubfinanzierungen
- Materialkosten (nur in geringem Umfang)
Hier finden Sie unser Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Förderanfragen mit ausgefülltem Formular entgegen nehmen.
Für die Bearbeitung des Antrags benötigen wir bis zu acht Wochen.
Wir melden uns bei Ihnen sobald eine Entscheidung über die Förderung vorliegt.